Übernahme eines laufenden gewerblichen Mietvertrags - was ist zu beachten?
Etwas flau im Magen ist mir bei folgender Formulierung im Nachtragsentwurf zum bestehenden Mietvertrag, wo steht, dass ich als eintretender Mieter "alle Kosten, die im Zusammenhang mit dem Mieterwechsel anfallen" zu tragen habe. ... Sehen Sie die Formulierung der Hausverwaltung, dass ich als eintretender Mieter für alle Kosten, die im Zusammenhang mit dem Mieterwechsel anfallen, aufzukommen habe, als kritisch an, da zu weit gefasst? ... Denn es heißt ja im Mietvertrag, dass der Mieter den gegenwärtigen Zustand der Mietsache, der ihm bekannt sei, als vertragsgerecht anerkennt.