Trunkenheitsfahrt in der Schweiz - kann ich dafür auch in deutschland belangt werden?
Hallo ich wohne und arbeite in der schweiz habe noch einen deutschen wohnsitz und einen deutschen führerschein, ich werde am 30.09.11 nach deutschlan zurückziehen und mich in der schweiz abmelden. ich wurde am 28.08.11 bei einer trunkenheitsfahrt in der schweiz rausgenommen (keien auffälligkeiten) blutalkoholwerd 1,4 promille die schweizer polizei hat mir auf der stelle den führerschein entzogen und ich habe für die schweiz ein fahrverbot von 3 monaten und eine geldbusse von 3000 franken bekommen. Frage: da ich wieder nach deutschland ziehe und die schweiz meinen führerschein dann nicht mehr in gewahrsam halten darf (da kein fester wohnsitz vorhanden) schicken die den sicher an die behöhrde in deutschlan die ihn ausgestellt hat mit vermerk 3 monatiges fahrverbot für die schweiz. kann ich dafür auch in deutschland belangt werden wenn ja was für sanktionen drohen mir ? und wenn das so wäre gilt das fahrverbot jetzt schon in deutschland oder erst wenn ich von den behörden eine benachrichtigung bekomme das sie meinen führeschein von der schweiz bekommen haben !?