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Sehr geehrter Fragesteller,
sollte Ihnen die Fahrerlaubnis in Deutschland entzogen worden sein, wäre eine ausländische Fahrerlaubnis, auch ein EU Führerschein, nur dann gültig, wenn dieser nach Ablauf der Sperrfrist ausgestellt worden wäre. Insofern darf er den jetzigen EU Führerschein noch nicht nutzen. Dieser erhält erst dann Gültigkeit, wenn er beispielsweise eine weitere Fahrerlaubnisklasse erwirbt. Dann wäre der Mangel der Sperrfrist geheilt und er könnte wieder in Deutschland fahren, auch mit dem EU Führerschein.
Bei weiteren Fragen oder wenn Sie bei diesem Fall Hilfe brauchen sollten, stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung, da unsere Kanzlei auch auf bundesweite Mandate ausgerichtet ist, ohne dass Ihnen dadurch Mehrkosten entstehen. Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung besitzen sollten, könnten wir für Sie eine kostenfreie Deckungsanfrage durchführen.
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Mit freundlichen Grüßen
Dr. Hoffmeyer, LL.M.
Rechtsanwalt
Rückfrage vom Fragesteller
12.02.2021 | 14:24
Sehr geehrter Herr Dr. Hoffmeyer,
Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort.
Wenn ich es richtig verstehe, darf mein Freund mit sein Niederländische Führerschein; beziehungsweise EU Führerschein, Auto fahren - nur nicht in Deutschland? Es wird erst anerkannt, wenn er z.B. eine weitere Fahrerlaubnisklasse erwirbt? Richtig?
Sollte er, als Ausländer, in Deutschland nach Ablauf der Sperrfrist auch eine ‚Wiedererteilung der Fahrerlaubnis‘ beantragen? Oder kann er - wenn er z.B. der Fahrerlaubnisklasse B+/C erwirbt hat - wieder problemlos in Deutschland fahren?
MfG
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt
13.02.2021 | 14:30
Sehr geehrter Fragesteller,
zu Ihren Nachfragen:
Wenn ich es richtig verstehe, darf mein Freund mit sein Niederländische Führerschein; beziehungsweise EU Führerschein, Auto fahren - nur nicht in Deutschland? Es wird erst anerkannt, wenn er z.B. eine weitere Fahrerlaubnisklasse erwirbt? Richtig?
Korrekt.
Sollte er, als Ausländer, in Deutschland nach Ablauf der Sperrfrist auch eine ‚Wiedererteilung der Fahrerlaubnis‘ beantragen? Oder kann er - wenn er z.B. der Fahrerlaubnisklasse B+/C erwirbt hat - wieder problemlos in Deutschland fahren?
Letzteres wäre die bessere Lösung, da bei einer Wiedererteilung in Deutschland eine MPU Auflage folgen könnte, so lange 15 Jahre nicht vergangen sind. Insofern sollte er im EU Ausland eine weitere Fahrerlaubnisklasse dem Führerschein hinzufügen, und könnte dann mit diesem problemlos wieder in allen Klassen in Deutschland fahren und diesen auch in eine deutsche Fahrerlaubnis umschreiben lassen, obgleich hierfür keine rechtliche Verpflichtung besteht.
Bei weiteren Fragen oder wenn Sie bei diesem Fall weitere rechtliche Hilfe brauchen sollten, schreiben Sie mich bitte direkt per E-Mail an, da diese Plattform nur eine einmalige Nachfrage erlaubt, ich Ihnen aber auch weiterhin bei kostenfreien Nachfragen zur Verfügung stehen möchte und unsere Kanzlei auch auf bundesweite Mandate ausgerichtet ist, ohne dass Ihnen dadurch Mehrkosten entstehen. Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung besitzen sollten, könnten wir eine kostenfreie Deckungsanfrage durchführen.
Über eine ggf. positive Bewertung auf dieser Plattform würde ich mich freuen.
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Mit freundlichen Grüßen
Dr. Hoffmeyer, LL.M.
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