Nachlassverfahren: Widerspruch Nachlassgericht gegenüber Bank - Verfahrensfehler?
vom 15.1.2025
für 75 €
beantwortet von
Rechtsanwältin Kerstin Prange / Hamburg
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Eltern sind beide im Januar 2024 verstorben. ... Neben mir ist noch mein Bruder erbberechtigt. ... Die Bank sagt (wie auch das logische Empfinden von mir und meinem Bruder), dass das Nachlassverfahren des Erstverstorbenen zuerst erfolgen hätte müssen und nicht umgekehrt wie hier vorliegend.