Zahnarztrechnung rechtens?
vom 6.7.2009
20 €
Historischer Preis
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Aktuellen Kostenvorschlag
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beantwortet von
Rechtsanwalt Jeremias Mameghani / Düsseldorf
Ich war und bin schon immer gesetzlich krankenversichert und hatte meinem Zahnarzt vor Behandlung meine Krankenversichertenkarte zur Abrechnung mit der Kasse vorgelegt. Ich ging davon aus, dass der Zahnarzt alles mit meiner gesetzlichen Krankenkasse abrechnet und ich nichts bezahlen muss, für mich keine Kosten entstehen, denn ich wurde in K E I N S T E R Weise vor der Behandlung von ihm aufgeklärt bzw. hingewiesen, dass weitere Kosten entstehen, also ich diese Behandlungen privat zahlen soll bzw. muss, da die Kasse das nicht bezahlt. ... Oder hätte mir der Zahnarzt -wie ich meine- für die jetzige im Juni 2009 stattgefundene Behandlung eine neue Vereinbarung unterzeichnen lassen müssen bzw. mich in irgendeiner Weise erneut darauf hinweisen/aufklären müssen, dass für mich für diese neue Behandlung Kosten entstehen.