Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
In Ihrem Fall gibt es mehrere Aspekte, die rechtlich relevant sind und die Möglichkeit eines Schadensersatzanspruchs nahelegen könnten:
1. **Vertragsverletzung**: Sie haben ausdrücklich eine Teilkrone gewünscht, aber eine Vollkrone erhalten. Dies stellt eine Abweichung von der vereinbarten Leistung dar.
2. **Aufklärungspflicht**: Die Zahnärztin hätte Sie über die Änderung des Behandlungsplans und die damit verbundenen Risiken und Kosten aufklären müssen. Eine fehlende oder unzureichende Aufklärung kann eine Pflichtverletzung darstellen.
3. **Gesundheitliche Beeinträchtigungen**: Die gesundheitlichen Probleme, die Sie nach der Behandlung hatten, könnten auf die Vollkrone zurückzuführen sein. Wenn dies durch ein Gutachten bestätigt wird, könnte dies einen Schadensersatzanspruch begründen.
4. **Vertrauensverlust**: Ihr Vertrauensverlust in die Zahnärztin und die Notwendigkeit, einen anderen Zahnarzt aufzusuchen, könnten ebenfalls berücksichtigt werden.
5. **Kosten**: Sie haben für eine Teilkrone bezahlt, aber eine Vollkrone erhalten. Die Differenz könnte erstattungsfähig sein, ebenso wie die Kosten für die notwendige Nachbehandlung.
**Schadensersatzhöhe**: Die Höhe des Schadensersatzes hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter die Kosten für die Nachbehandlung, die gesundheitlichen Beeinträchtigungen und der Vertrauensverlust. Ein Gutachten kann helfen, den Schaden zu quantifizieren.
**Empfehlung**: Es könnte sich lohnen, anwaltlich gegen die Zahnärztin vorzugehen, insbesondere wenn ein Gutachten die fehlerhafte Behandlung bestätigt. Ein Anwalt kann Ihnen helfen, Ihre Ansprüche durchzusetzen und die Höhe des Schadensersatzes zu bestimmen. Sie sollten daher am besten zunächst eine Erstberatung bei einem Fachanwalt für Medizinrecht aus Ihrer Nähe vereinbarten und alle relevanten Unterlagen, wie den ursprünglichen Heil- und Kostenplan, das Gutachten und die Korrespondenz mit der Zahnärztin, zu sammeln und dem Anwalt vorlegen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Milad Ahmadi
Rechtsanwalt
Antwort
vonRechtsanwalt Dr. Milad Ahmadi
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Sehr geehrter Herr Ahmadi,
vielen Dank für ihre Antwort. Ich hätte zu der Frage noch eine Nachfrage, weil sie eben auch der springende Punkt ist, ob ich nun zu einem Anwalt gehe und dort auch nochmal Geld bezahle oder nicht. Ich möchte nicht unnötig noch weiter Geld für diesen Fall ausgeben:
"Würde ich so viel Schadensersatz erhalten, dass sich ein Weg zum Anwalt lohnt? Mit was für einen Schadensersatz könnte ich rechnen? "
Sie haben geschrieben, dass die Höhe von verschiedenen Faktoren abhängt.
Dass die Zahnärztin statt einer Teilkrone eine Vollkrone gemacht hat ist Fakt, dafür hab ich auch ein Gutachten. Vertrauensverlust ist meines Erachtens dadurch auch schon klar und dass dadurch keine weitere Behandlung bei ihr möglich ist (es sind auch noch weitere Dinge passiert, das würde aber den Rahmen hier sprengen).
Ich will mindestens mein Geld für die Krone zurück, weil ich diese ja noch einmal bei einem anderen Zahnarzt anfertigen lassen muss + etwaige Folgekosten (wobei ich da denke, dass ich damit nicht durchkommen werde, weil es von einem Aussenstehenden reine Spekulation ist, dass durch die Vollkrone bzw. dem Komplettabschliff die Beschwerden verursacht worden sind.)
Die Krone hat mich ca. 800€ gekostet (laut Rechnung eine Teilkrone). Die hätte ich gern zurück, weil ich ja jetzt zu einem anderen Zahnarzt gehen muss (weil das Vertrauensverhältnis komplett weg ist) und dort nochmal für die Anfertigung einen ähnlichen Preis zahlen muss.
Wenn Sie da noch etwas genauer antworten könnten, wäre ich sehr dankbar.
Also wie hoch sind die Chancen realistisch gesehen, dass ich von der Zahnärztin das Geld zurück bekomme + was würde mich ein Antwalt für diesen Fall in etwa kosten? Es würde ja evtl. erst einmal ein Briefwechsel hin und her statt finden.
Nochmals vielen Dank und mit freundlichen Grüßen
Danke für Ihre Rückfrage. Wenn es nur um 800 € geht, lohnt sich die Klage nicht sonderlich. Es würde sich vllt lohnen wenn jetzt durch die weitere Behandlung nochmal Kosten entstehen. Da der Anspruch hier aber relativ sicher ist, könnten Sie versuchen die Zahnärztin trotzdem zur Zahlung der Mehrkosten aufzufordern und darauf hinweisen, dass Sie bei Nichtzahlung rechtliche einleiten werden. Sie können das Ganze dann einem Inkassobüro geben. Diese schicken relativ kostengünstig mehrerr Zahlungsaufforderungen raus und beantragen auch einen Mahnbescheid. Häufig arbeiten die Inkassobüros auch mit Anwälten zusammen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Milad Ahmadi
Rechtsanwalt