Unterlassungserklaerung wegen (Werbe-) eMails
vom 31.1.2011
20 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Michael Euler / Frankfurt am Main
Um auf der ''sicheren Seite'' zu sein, habe ich in meinen AGB´s aus dem Webshop folgenden § eingebunden: "§ 11 Sondervereinbarungen .... (3) Der Besteller erklärt sich bei einer Bestellung damit einverstanden, das er in unregelmäßigen Abständen per eMail über Änderungen und Neuigkeiten informiert wird. ...." ... Bei eBay-Verkaeufen habe ich keine AGB, sodas das BGB gelten sollte. ... Da ja keine entsprechende AGB.