Arbeitserlaubnis durch Heirat mit einem Deustchen
vom 28.1.2008
30 €
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beantwortet von
Rechtsanwältin Sabine Reeder / Berlin
Meine Frage ist wie folgt: Meine Freundin kommt aus Ex-Jugoslawien (Nicht-EU), hat seit 2000 in Deutschland eine Aufenthaltserlaubnis nach <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/AufenthG/16.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 16 AufenthG: Studium">§16, Abs. 4 AufenthG</a> und Anfang letzten Jahres ein Studium der Psychologie erfolgreich abgeschlossen. Ihre AE umfasst heute nur eine Arbeitserlaubnis von 90 Tagen pro Jahr bzw. 180 halben Tagen pro Jahr.