Kündigen vor Arbeitsantritt um beim 1. AG zu bleiben
vom 27.8.2008
35 €
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. § 11 Rechtwidrige Auflösung des Arbeitsverhältnisses Für den Fall der rechtswidrigen Auflösung des Arbeitsverhältnisses durch den/die Mitarbeiter/in und für den Fall, dass der/die Mitarbeiter/in die vereinbarte Tätigkeit überhaupt nicht aufnimmt, ist der/die Mitarbeiter/in verpflichtet, an die Firma eine Vertragsstrafe zu zahlen, die die Höhe eines Monatsgehaltes beträgt.