Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe im August 2004 eine selbstschuldnerische Bürgschaft unter Verzicht auf die Einrede der Anfechtung und Aufrechenbarkeit für alle finanziellen Verpflichtungen (Miet- und weitere Zahlungen sowie Renovierungskosten) aus einem Mietvertrag übernommen. Ich habe mit der Person, für die ich die Bürgschaft abgegeben habe, eine separate schriftliche Vereinbarung zur Eingrenzung meiner Verpflichtungen getroffen, möchte nun aber wissen, ob, mit welcher Frist und ggf. unter welchen Voraussetzungen ich die Mietbürgschaft gegenüber dem Vermieter kündigen kann.