Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich anhand des von Ihnen geschilderten Sachverhalts beantworten möchte:
Der Bürge haftet für den Schuldner und hat dabei im Prinzip die gleichen bzw. ähnliche Rechte wie der Schuldner selbst. Dies ergibt sich schon aus § 768 Abs. 1 BGB
: "Der Bürge kann die dem Hauptschuldner zustehenden Einreden geltend machen. Stirbt der Hauptschuldner, so kann sich der Bürge nicht darauf berufen, dass der Erbe für die Verbindlichkeit nur beschränkt haftet."
Im Bürgschaftsvertrag kann auf diese Einreden verzichtet werden. Ich kann allerdings nicht genau erkennen, auf welche Einreden im vorliegenden Bürgschaftsvertrag verzichtet worden ist. Hier ist die Kenntnis des genauen Wortlauts entscheidend.
Falls auf alle Einreden verzichtet wurde, wäre das Vorgehen der Bank eventuell unstatthaft.
Grundsätzlich müssen Sie die für Sie günstigen Tatsachen beweisen. Dazu gehört auch der rechtzeitige Zugang der Nebenkostenabrechnung.
Ich hoffe, meine Antwort hat Ihnen im Sinne einer ersten Orientierung weitergeholfen. Gerne stehe ich Ihnen auch im Rahmen der kostenlosen Nachfragefunktion zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
- Jetzt Frage stellen
- So funktioniert es
-
Topthemen
- Alle Rechtsgebiete
- Anwaltsrecht & Gebührenrecht & Verfahrensrecht
- Arbeitsrecht
- Ärger und Probleme mit Firmen
- Ausländerrecht
- Baurecht & Architektenrecht
- Datenschutzrecht
- Erbrecht
- Familienrecht
- Generelle Themen
- Gesellschaftsrecht
- Grundrechte
- Hauskauf & Immobilien & Grundstücke
- Inkasso & Mahnungen
- Insolvenzrecht
- Internationales Recht
- Internetauktionen
- Internetrecht & Computerrecht
- Kaufrecht
- Kredite
- Medienrecht
- Medizinrecht
- Mietrecht & Wohnungseigentum
- Nachbarschaftsrecht
- Reiserecht
- Schadensersatz
- Schule & Hochschule & Prüfungen
- Sozialrecht
- Sozialversicherungsrecht
- Steuerrecht
- Strafrecht
- Tierrecht & Tierkaufrecht
- Transportrecht & Speditionsrecht
- Urheberrecht & Markenrecht & Patentrecht
- Vereinsrecht
- Verkehrsrecht
- Versicherungsrecht & Privatversicherungsrecht
- Vertragsrecht
- Verwaltungsrecht
- Wirtschaftsrecht & Bankrecht & Wettbewerbsrecht
- Zwangsvollstreckung & Zwangsversteigerung
- Anwälte