- Beschäftigung bei Tochterunternehmen mit 6000 Mitarbeitern von DAX-Unternehmen seit 1.1.2006 in drei verschiedenen Positionen, letzte Position seit 1.6.2010, zuletzt als rechte Hand eines Teilgeschäftsführers in der Fläche ausserhalb der Konzernzentrale - Am 3.9.2012 wechselt der Vorgesetzte, es rückt ein Anderer nach. - Am 15.9.2012 gibt es ein erstes kurzes Gespräch mit dem neuen Vorgesetzten, wo erklärt wird, dass aufgrund von Umstrukturierungsmaßnahmen innerhalb der DE-Organisation die jetzige Position wegfalle zum 1.1.2012, dass aber auf jeden Fall etwas anderes Adäquates für jeden Betroffenen gesucht werde. ... Auf die Frage, ob denn jetzt eine Kündigung im Raum stehe, antwortet der Vorgesetzte erstmal mit nein - verantwortlich sei HR, nicht er. - Am 23.10. kommt der Vorgesetzte mit dem Syndikusanwalt aus HR ins Büro. ... Nun meine Fragen: Freistellungserklärung: Diese ist ab sofort bis zum 15.11.2012 unwiderruflich, ab da widerruflich.