Für ein von mir vermietetes Haus mit Garten ( um 1000 m²) haben Mieter per Zusatz zum Mietvertrag von diesen unterzeichnet die Gartenpflege übernommen, führen diese aber nicht aus. Insoweit entsteht mir kein Vermögensschaden, eher ein "Rufschaden", da ich regelmässig bitterböse Briefe von den Grundstücksnachbarn erhalte, die sich heftig über den "vollständig verwilderten" Garten beschweren . Sie beklagen, dass durch wild wuchernde Büsche und Bäume ihr Garten verschattet werde, dass Unkrautsamen in ihren Garten geweht werde und das niemals beseitigte Herbstlaub ebenso.