Einzug in das Elternhaus vor Todesfall
vom 25.10.2016
80 €
Historischer Preis
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beantwortet von
Rechtsanwalt Lars Winkler / Zwickau
Sehr geehrte Damen und Herren, es geht um eine Erbengemeinschaft und um die Möglichkeiten im Erbfall des Vaters die Erbschaftssteuer so gering wie möglich zu halten. ... Der Vater konnte aufgrund seines Alters nicht mehr das Haus und den Garten bewirtschaften und ist in eine kleine Wohnung in unmittelbarer Nähe zu dem Einfamilienhaus gezogen - er benötigt keine Pflege im Rahmen einer Pflegeversicherung. ... Eine Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft ist zu Lebzeiten des Vaters nicht gewünscht.