Sehr geehrte /er Rechtsanwalt Mein Mann hat Unterhaltsverpflichtungen gegenüber seiner geschiedenen Ehefrau und seiner 2 Kinder (12 / 15 ) Hier besteht ein Pfändungsbeschluß aus dem Jahr 2000 . Damals erklärte die Personalabt.das es nichts zu pfänden gibt.Mein Mann verdiehnt 2500,00 € brutto bei LstKl.4 bleiben Ihm 1500,00 € davon gehen 500,00 € Darlehnsraten an seinen Chef und noch eine weitere Pfändung von einer Bank liegt zum Bedienen dort ! Sein Chef sagte Ihm gestern das eine erneute Anfrage vom Jugendamt gekommen sei und er ab sofort alles überweisen waürde so das ihm vieleicht noch 400,00 € bleiben würden.Er sagte mein Mann solle Ihm etwas vorlegen woraus er ( Chef ) ersehen kann ,was er ihm pfänden darf.