Zahlungspflicht bei Zurueckforderung vom Vorschuss
beantwortet von
Rechtsanwalt Guido Matthes / Ennepetal
Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe von meinem frühren Arbeitgeber, bei dem ich seit fast 2 Jahren nicht mehr beschäftigt bin eine Forderung der Rückzahlung eines Vorschusses in Höhe von 650 € erhalten für die Arbeitsstunden die ich damals im Vormonat geleistet habe. Ich habe aber keinen Vertrag oder sonstiges über einen Vorschuss damals geschlossen und nach so viel Zeit kann ich mich leider nicht mehr erinnern ob es auch so war, wie sie das dargestellt haben. In den Lohnabrechnungen kann ich auch nichts über diesen Vorschuss finden, er wurde ofiziell nicht gemeldet und niergendwo erfasst außer ihre Buchhaltung...