Resturlaub und Abgeltung nach Kündigung
beantwortet von
Rechtsanwalt Mirko Ziegler / Rostock
Laut Arbeitsvertrag habe ich Anspruch auf 25 Tage Urlaub. (1) Dieser Anspruch wurde für 2008 seitens des AG aufgrund der fehlende Tage im Januar von vorn herein auf 24 Tage gekürzt. ... Ich hatte in der Ausbildungszeit im Januar keinen Urlaub. (2) Die Richtigkeit der 24 Tage von (1) vorausgesetzt, hätte ich, ohne die Kündigung, noch 18 Tage Resturlaub. ... Eine explizite "Zwöftelung" ist im Vertrag nicht erwähnt. (3) Ich würde den Resturlaub gerne zum Ende meiner Arbeitszeit nehmen, der AG verweigert dies jedoch und genehmigt nur 7 Tage Urlaub.