Beihilfe zur Steuerhinterziehung als Mieter bei Schwarzvermietung?
vom 23.6.2022
für 40 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Fabian Fricke / Wiesbaden
Dazu zwei Fragen: 1) Mache ich mich der Beihilfe zur Steuerhinterziehung oder anderen Straftaten schuldig, wenn ich das Mietverhältnis antrete und wie vom Vermieter gewünscht die Miete ohne Verwendungszweck überweise? 2) Mache ich mich schon der Beihilfe zur Steuerhinterziehung oder anderen Straftaten schuldig, wenn ich das Mietverhältnis nicht antrete, aber den Vermieter nicht anzeige?