Guten Tag!
Vielen Dank für Ihre Anfrage.
Während sich in Ihrem Fall wohl über eine Verurteilung nach § 316 StGB
trefflich streiten lassen dürfte, da es - wie Sie selbst zutreffend sagen - keine starren Grenzwerte gibt, scheint eine Verurteilung wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis wohl weitestgehend vorprogrammiert zu sein. Im Falle einer Verurteilung ist auch ein Widerruf der Bewährung nicht ganz fern liegend. Aus diesem Grund soll Ihnen wohl auch ein Pflichtverteidiger beigeordnet werden.
Ich übernehme bundesweit Verteidigungen in verkehrsrechtlichen Strafsachen. Sie finden Informationen rund um meine Tätigkeit, besonders im Bereich Trunkenheit im Verkehr und bei BtM-Fahrten, unter www.alkoholfahrt.com.
In begrenztem Umfang übernehme ich auch Pflichtverteidigungen. Wenn Sie wünschen, kann ich auch Ihren Fall übernehmen und werde mich nach Akteneinsicht um eine Bestellung als Pflichtverteidiger in Ihrem Fall bemühen. Sie können sich diesbezüglich gerne am Montag telefonisch an mich wenden.
Bei Rückfragen stehe ich Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Alexander Biernacki
Rechtsanwalt
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Diese Antwort ist vom 19.06.2010 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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