Pflichtteilsausgleich, Abrenzung zur Schenkung
vom 26.3.2007
20 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Reinhard Schweizer / Leverkusen
Durch Erbfall vor ca. zwei Jahren bin ich Pflichtteilsberechtigter gegenüber meinem verbliebenen Elternteil geworden. Der Pflichtteil wurde noch nicht ausgeglichen. Gibt es hier eine zeitliche Grenze bis zu der ich den Pflichtteil ausgeglichen haben muss, um nach erbschaftsteuerlichen Grundsätzen (also auch hinsichtlich der Freibeträge) besteuert zu werden?