Auf dem Weg in den Urlaub (30.07.) sind wir erneut bei dem Händler vorgefahren. ... Am 19.09. erneute Aufforderung zur Mängelbeseitigung. 25.09., Händler hat Abholung beauftragt und darauf hingewiesen, das evtl. Kosten anfallen, falls es sich nicht um Gewährleistung handelt, zukünftig werden Reparaturkosten nur nach Freigabe eines Kostenvoranschlages übernommen. 06.10.2018 Räder wieder erhalten, die 2 sicherheitsrelevanten Punkte wurden nicht behoben. 07.10.2018 Den Händler davon in Kenntnis gesetzt und um erneute Reparatur bis 29.10. aufgefordert. darauf hingewiesen, dass die Räder mit diesen Mängeln nicht fahrbar sind.