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596 Ergebnisse für kündigung eigentumswohnung

Schimmelbildung durch undichten Balkon
vom 23.9.2015 70 € Historischer Preis
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Die Wohnungsübergabe meiner Eigentumswohnung an meinen neuen Mieter erfolgte am 01.09.2015. 2 Tage später bekam ich die Nachricht, dass an der Wohzimmer - und Kinderzimmerwand Schimmelbildung sei.Die Wohnzimmerwand grenzt an den Balkon.
Erbschleicherei Verjährungsfrist
vom 10.9.2013 58 € Historischer Preis
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Es gab eine Eigentumswohnung, die meine Mutter gekauft hatte in meiner Wohnortnähe, weil sie gehofft hatte, dass ich sie im Alter pflegen würde, was ich auf jeden Fall auch getan hätte.
Frage der Angemessenheit von Ersatzwohnraum
vom 7.11.2010 20 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Wir bewohnen seit knapp über fünf Jahren ein gemietetes Haus. Dieses soll nach Aussage des Eigentümers mittelfristig verkauf werden = innerhalb der nächsten 9 - 12 Monate ). Zunächst sollten wir uns Gedanken dazu machen. ob wir es nicht selber kaufen wollen, was jedoch ausscheiden dürfte.
Handwerkerkosten mit Miete verrechnen, Notdienst gerufen, falsche qm
vom 14.3.2006 50 € Historischer Preis
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Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe eine kleine Eigentumswohnung vermietet. ... Ich könnte Sie gegen 25% "Strafgebühr" auch nicht abnehmen. a. kann ich die Strafgebühr geltend machen b. gegen wen, wenn sich die drei Mieter uneinig sind c. ist die Kündigung wirksam oder müssen sich hier auch alle drei Mieter einig sein, bzw. was ist wenn zwei Mieter einfach ausziehen 2.
Vorfälligkeitsentschädigung "erzwingen" durch Verkauf an Ehegatten möglich?
vom 15.10.2012 55 € Historischer Preis
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Zur Sachlage: es gibt 3 Eigentumswohnungen (1 lastenfrei, gehört meiner Frau alleine), 2 belastet mit den Grundschulden aus dem Kaufpreisen 2007) Zusätzlich wurden damals von der Bank nachrangig auf unser fast lastenfreies Haus (erstrangig noch 25.000,- drinnen) nochmal 30.000,- und 40.000,- eingetragen um eine höhere Sicherheit bei den beiden Darlehen zu haben.
Verkauf der gemieteten Wohnung
vom 4.10.2007 55 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Sehr geehrter Anwalt, seit knapp 6 Jahren wohnen wir in einer Mietwohnung. Wir haben eine Mietminderung in Höhe von EUR 50,00 und haben von unserem Zurückbehaltungsrecht in Höhe von EUR 50,00 gebrauch gemacht, da wir rostiges Wasser haben. Nun soll die Wohnung verkauft werden.
KfW-Förderung ab 24.01.; WEG-Teilung - zulässige Gestaltung oder Subventionsbetrug?
vom 9.2.2020 für 120 €
beantwortet von Rechtsanwalt
Als privater Alleineigentümer (natürliche Person) eines seit vielen Jahren leerstehenden Gewerbe-pavillons in Sachsen-Anhalt mit fünf baurechtlich genehmigten Gewerbeeinheiten zwischen ca. 45 und 115 qm plane ich dieses Gebäude zu Wohnraum umzunutzen. Für fünf darin zu schaffende Wohneinheiten mit KfW 55-Standard gilt es die Förderung der KfW zu optimieren (Investitionszuschuss von 40% der förderfähigen Kosten oder 40%-iger Tilgungszuschuss entsprechender Darlehen von bis zu 120.000 € je Wohneinheit). Das Gebäude gedenke ich nach WEG aufzuteilen und genieße dabei – auch baurechtlich – als Alleineigentümer auch des Grundstücks die völlige Flexibilität für die Teilungserklärung, welche Einheiten Teileigentum (Gewerbe) oder Sondereigentum (Wohnung) bilden.
Keine Informatinen zu Eigentümerwechsel - rechtliche Situation?
vom 22.8.2014 25 € Historischer Preis
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Nun wurde ich von einem vermeintlich neuen Besitzer, der diesen Platz zusammen mit seiner Eigentumswohnung erworben hat, aufgefordert, den Platz zu räumen, da ich diesen unrechtmäßig nutzen würde. ... Die Zuordnung zu dieser Wohnung erfolgte offenbar schon vor Jahren. - Mein Mietvertrag ist nach wie vor gültig. - Ich habe als Mieter keine Kenntnis über einen Eigentümerwechsel erhalten. - Ich zahe meine Miete nach wie vor pünktlich an die Hausverwaltung. - Diese scheint von einem anderen Eingetümer auszugehen und überweist diesem (falschen) Eigentümer wohl auch die Miete. - Dem neuen Eigentümer ist nichts von einer Vermietung bekannt. - Ich gehe von einer sofortigen Kündigung des Mietvertrages seitens der neuen Eigentümer aus, sobald die Angelegenheit geklärt ist, da diese ihren Anspruch mir gegenüber bereits angemeldet haben.