Hier mal folgende Urteile zur Verdeutluchung, die sie aber nicht alle lesen müssen, es gilt nur der Klarhrit und als groben Überblick : "Nachfolgend mal vom Verfassungsgericht erlaubte ausländerfeindliche Passagen, die hinter dem Grundsatz der Meinungsfreiheit zurückstehen müssen und daher legal sind "..Nachdem endlich zahlreiche Betroffene Rechtsmittel bis zur letzten Instanz eingelegt haben, sind die ausländerkritischen Äußerungen eines der wenigen Rechtsgebiete, in denen höchste Gerichte in der letzten Zeit Urteile gefällt haben, in denen die strengen Entscheidungen der unteren Instanzen insbesondere zu § 130 StGB (Volksverhetzung) als rechtswidrige Einschränkungen der Meinungsfreiheit aufgehoben wurden. ... Wir geben Ihnen daher einen Überblick über die ausländerkritischen Äußerungen, die die Rechtsprechung für erlaubt angesehen hat: - die Forderung „Ausländer raus”, – aber nur dann, wenn keine weiteren, z.B. militanten, einschüchternden Umstände hinzutreten (BVerfG, Beschluß vom 04.10.2010, Az. 1 BvR 369/04 u.a. mwN – 54B10 -), - eine Wahlwerbesendung, in der es u.a. heißt: „Ausweisung aller kulturfremden Ausländer” (VGH Kassel, Beschluß vom 04.01.2008, Az. 8 B 17/08 – 54N08 -), - ein Aufkleber mit einer orientalischen Familie auf einem fliegenden Teppich und dem Zusatz „Guten Heimflug” (OLG München, Beschluß vom 09.02.2010, Az. 5 Sr RR (II) 9/10 und AG Berleburg, Urteil vom 15.08.1997, Az. 4 Ds 45 Js 44/97 – 54K10 + 54P97 -), - die Forderungen “Gegen die Abschaffung des deutschen Volkes” – “Wir sind das Volk” – “Kein Rassismus gegen unser Volk” – “Wenn wir kommen, fliegen andere heim” (VG Frankfurt/Main, Beschluß vom 28.05.1999, Az. 5 G 1585/99 – 54T99 -), - die Forderung “Deutschland soll deutsch bleiben – Erst Deutschland, dann Europa – Wählen Sie deutsch – Es lebe unser geliebtes Vaterland, es lebe Deutschland” (LG Mainz, Urteil vom 13.07.1989, Az. 1 O 211/89 – 54O89 -.), - eine Versammlung zum Thema “Herren im eigenen Land statt Knechte der Fremden” (BVerfG, Beschluß vom 07.04.2000, Az. 1 BvQ 17-18/01 – 54B01 -) - ein Flugblatt, in dem es u.a. heißt „ein Millionenheer von deutschen Arbeitslosen steht einem Millionenheer von ausländischen Arbeitnehmern gegenüber, Rentenbeiträge/Rentenzahlungen unterliegen pausenlos der Zweckentfremdung, Wohnungsmangel…” (OLG Frankfurt/Main, Beschluß vom 23.08.1999, Az. 1 Ss 141/99 – 54K99 -), - ein Flugblatt, in dem behauptet wird, bestimmte Ausländergruppen beherrschten Schulen und würden bestimmte Straftaten begehen bzw. handelten mit Rauschgift, und in denen gefragt wird, warum ausländische Rauschgifthändler und Straßenräuber nicht endlich des Landes verwiesen werden (BGH, Urteil vom 03.04.2008, Az. 3 StR 394/07 und LG Lübeck, Urteil des LG Lübeck vom 24.03.1997, Az. 4 Qs 190/96 – 54D08 + 54O97), - ein Flugblatt mit der Forderung “Statt Abtreibung in Deutschland – Kondome für die Dritte Welt” (BayObLG, Beschluß vom 22.03.1990, Az.