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603 Ergebnisse für hoch straftat

Wiederholt ohne Führerschein erwischt, was erwartet mich?
vom 24.2.2008 40 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Sehr geehrte Damen und Herren, mir wurde der Führerschein Nov.06 entzogen, da ich 1,46% hatte. Zusätzlich eine Geldstraße von 1400€ + 2 x MPU (Fahren mit Alkohol und wegen zu vielen Punkten) und natürlich ein Fahrverbot von 9 Monaten. Dann wurde ich ohne Führerschein in Bayern erwischt ( ich aus Berlin) und habe dafür 90 Tagessätze bekommen + 6 Monate länger Sperrfrist.
Arbeitsrecht, ungerechtfertigte fristlose Kündigung
vom 6.2.2021 für 51 €
Guten Tag, Folgendes arbeitsrechtliches Problem liegt vor: -Kündigungsschreiben am letzten Tag einer 10tägigen Krankschreibung per Post erhalten „Hiermit kündigen wir das mit Ihnen am .... geschlossene Arbeitsverhältnis außerordentlich, fristlos. Hilfsweise kündigen wir während der Probezeit zum nächstmöglichen Zeitpunkt...." -Keine Begründung für die fristlose Kündigung und unklarer Zeitpunkt deren Wirksamwerden (Formfehler?)
Betrunken Verkehrsunfall
vom 12.12.2010 30 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Sehr geehrte damen und Herren letzte Woche habe ich einen Verkehrsunfall verursacht.Ich habe Versucht einen Lkw zuüberholen er fuhr 50 KM/H da auf einmal mir Verkehr entgegen kam bin ich wieder ausgewichen aud die rechte spur wo sich noch der Lkw neben mir befand und habe den Lkw gestreift der dann in den Graben gerutscht ist. Mein Pkw hat Totalschaden der Lkw ist schwer beschädigt.. Kein Personenschaden bei mir wurde bei der Blutentnahme ein Promillewert von 1.2 festgestellt ich habe noch kein Verstoß mit Alkohl im Strassenverkehr nur ein paar mal geblitz seit Anfang Dezember bin ich Arbeitslos meine Frage ist mit welchen Strafen ich zurrechen habe Geldstrafe?
Zweite Meinung zum § 130 StGB
vom 1.3.2008 55 € Historischer Preis
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Sehr geehrte Anwälte, trotz meiner Frage, möchte ich mir eine zweite Meinung einholen und eine zweite Frage stellen. Ich habe in dem Link http://www.frag-einen-anwalt.de/Volksverhetzung-wo-wie-und-ab-wann-strafbar-__f37318.html gefragt, ob es eine Volksverhetzung sei, wenn man dieses und jenes im Internet veröffentlichen würde, (siehe dazu meinen Beispieltext in dem Link) Interessieren würde mich nun noch einmal, ob hier Absatz 1 des § 130 oder Absatz 2, der ja eine niedrigere Strafe mit sich ziehen würde, greifen würde. Zudem würde mich auch interessieren, ob solche Aussagen, wenn sie vom heimischen PC in ein Forum gestellt werden würden auch die Beschlagnahme des PCs mit sich ziehen würde.
§ 184 StGB - unfreiwillig angeklickt
vom 24.2.2007 35 € Historischer Preis
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die psychische belastung des damals tatverdächtigen ist nach wie vor nicht gänzlich verschwunden und somit die angst, ungewollt und unverschuldet wieder in ein solches verfahren verwickelt werden zu können, dementsprechend hoch. vielen dank im voraus für ihre antwort
Ladendiebstahl gemäß § 242 StGB ; geringwertige Sache gemäß § 248 a StGB
vom 16.3.2014 35 € Historischer Preis
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Es ist das ein Vorteil wenn ich zur Polizei gehe und das ganze mündlich erkläre (ist auch im Bogen angeboten). 2-Ich möchte die Wahrheit sagen und zu meinem Fehler stehen , und die Tat zugeben und im Bogen diese ankreuzen, aber wie oben beschrieben die Sache mehr erläutern, ist das so OK oder ist das sowie Eigentor. 3-Bei Straftat bin mit Erledigung im Strafbefehlsverfahren einverstanden anzukreuzen, ist das OK! ... 6-Ich werde zu diesem Bogen einen weiteren Blatt beifügen und mich für mein Verhalten entschuldigen und bereuen und dazu versprechen das diese Straftat meine erste ist und auch letzte sein wird! ... 7-Brauche ich zu diesem Fall einen Rechtsanwalt, oder kann ich erst mal so wie beschrieben vorgehen, und das Ergebnis der Verfahren abwarten und später falls die Strafe hoch kommt einen Anwalt einzuschalten.
Niederlassungserlaubnis des Ehegatten eines Deutschen, längerer Auslandsaufenthalt
vom 16.5.2016 63 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Sehr geehrte Damen und Herren, ich als deutscher Staatsbürger, habe vor knapp sieben Jahren meine jetzige Frau (Russin) geheiratet. Sie ist infolge einer Familienzusammenführung nach Deutschland eingereist, hat dann ihre Aufenthaltserlaubnis bekommen und ist seit knapp drei Jahren im Besitz einer Niederlassungserlaubnis (Familienangehöriger). Mittlerweile haben wir zwei Kinder, die jeweils zwei Pässe besitzen, einen deutschen und einen russischen.
Untersuchungshaft / Urteilsprognose
vom 25.6.2010 40 € Historischer Preis
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-Wie hoch schätzen Sie die Wahrscheinlichkeit dass ich nun nachträglich noch in UHaft komme wenn der Schaden Seitens meines ehemaligen Arbeitgebers nachträglich hochbeziffert wurde (Ich habe die Summe bereits vor 4 Wochen bei der Staatsanwaltschaft angekündtigt und gleich erklärt dass dieser Schaden nicht sein kann!)
Hassverbrechen gegen psychisch Kranke in Hamburg
vom 24.2.2025 für 33 €
beantwortet von Rechtsanwalt
Rechtsanwalt Valentin Becker / Mönchengladbach
Diese beiden Reizworte, „randaliert" und „schizophren", genügten, um weitere Polizisten des xxxx</b> sowie drei Hexen der zugehörigen Staatsanwaltschaft zu einer gnadenlosen Jagd auf mich aufzustacheln, die, weil sie höchst unfair und und heimlich erfolgte, mich 10 Jahre lang zu einem Bürger zweiter Klasse, machten.
falsche Unterschrift bei Ausländerbehörde
vom 8.7.2008 65 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Hierfür hatte der Ehemann ein erhebliches persönliches Interesse (es befanden sich Gelder auf dem Konto meiner Lebensgefährtin, die dieser dort "geparkt" hatte - offensichtlich an den Finanzbehörden vorbei - hier haben wir nach Sichtung der Auszugsduplikate [die Original-Auszüge hatte der Mann während der Ehezeit "verwaltet"] - vor einigen Tagen bereits Anzeige wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung erstattet - inwieweit der Mann diese Gelder bei der Abgabe der EV angegeben hat, entzieht sich meiner Kenntnis; die Wahrscheinlichkeit wird nicht sehr hoch sein...) - in ihrer Not hat meine Lebensgefährtin damals schließlich seinem Drängen nachgegeben und das Fortbestehen der Ehe bestätigt, da sie seinen Behauptungen glaubte und befürchtete, ihre Ausbildung abbrechen zu müssen und „abgeschoben“ zu werden.
Öffentlicher Friede ?
vom 2.12.2011 52 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwältin
Hier mal folgende Urteile zur Verdeutluchung, die sie aber nicht alle lesen müssen, es gilt nur der Klarhrit und als groben Überblick : "Nachfolgend mal vom Verfassungsgericht erlaubte ausländerfeindliche Passagen, die hinter dem Grundsatz der Meinungsfreiheit zurückstehen müssen und daher legal sind "..Nachdem endlich zahlreiche Betroffene Rechtsmittel bis zur letzten Instanz eingelegt haben, sind die ausländerkritischen Äußerungen eines der wenigen Rechtsgebiete, in denen höchste Gerichte in der letzten Zeit Urteile gefällt haben, in denen die strengen Entscheidungen der unteren Instanzen insbesondere zu § 130 StGB (Volksverhetzung) als rechtswidrige Einschränkungen der Meinungsfreiheit aufgehoben wurden. ... Wir geben Ihnen daher einen Überblick über die ausländerkritischen Äußerungen, die die Rechtsprechung für erlaubt angesehen hat: - die Forderung „Ausländer raus”, – aber nur dann, wenn keine weiteren, z.B. militanten, einschüchternden Umstände hinzutreten (BVerfG, Beschluß vom 04.10.2010, Az. 1 BvR 369/04 u.a. mwN – 54B10 -), - eine Wahlwerbesendung, in der es u.a. heißt: „Ausweisung aller kulturfremden Ausländer” (VGH Kassel, Beschluß vom 04.01.2008, Az. 8 B 17/08 – 54N08 -), - ein Aufkleber mit einer orientalischen Familie auf einem fliegenden Teppich und dem Zusatz „Guten Heimflug” (OLG München, Beschluß vom 09.02.2010, Az. 5 Sr RR (II) 9/10 und AG Berleburg, Urteil vom 15.08.1997, Az. 4 Ds 45 Js 44/97 – 54K10 + 54P97 -), - die Forderungen “Gegen die Abschaffung des deutschen Volkes” – “Wir sind das Volk” – “Kein Rassismus gegen unser Volk” – “Wenn wir kommen, fliegen andere heim” (VG Frankfurt/Main, Beschluß vom 28.05.1999, Az. 5 G 1585/99 – 54T99 -), - die Forderung “Deutschland soll deutsch bleiben – Erst Deutschland, dann Europa – Wählen Sie deutsch – Es lebe unser geliebtes Vaterland, es lebe Deutschland” (LG Mainz, Urteil vom 13.07.1989, Az. 1 O 211/89 – 54O89 -.), - eine Versammlung zum Thema “Herren im eigenen Land statt Knechte der Fremden” (BVerfG, Beschluß vom 07.04.2000, Az. 1 BvQ 17-18/01 – 54B01 -) - ein Flugblatt, in dem es u.a. heißt „ein Millionenheer von deutschen Arbeitslosen steht einem Millionenheer von ausländischen Arbeitnehmern gegenüber, Rentenbeiträge/Rentenzahlungen unterliegen pausenlos der Zweckentfremdung, Wohnungsmangel…” (OLG Frankfurt/Main, Beschluß vom 23.08.1999, Az. 1 Ss 141/99 – 54K99 -), - ein Flugblatt, in dem behauptet wird, bestimmte Ausländergruppen beherrschten Schulen und würden bestimmte Straftaten begehen bzw. handelten mit Rauschgift, und in denen gefragt wird, warum ausländische Rauschgifthändler und Straßenräuber nicht endlich des Landes verwiesen werden (BGH, Urteil vom 03.04.2008, Az. 3 StR 394/07 und LG Lübeck, Urteil des LG Lübeck vom 24.03.1997, Az. 4 Qs 190/96 – 54D08 + 54O97), - ein Flugblatt mit der Forderung “Statt Abtreibung in Deutschland – Kondome für die Dritte Welt” (BayObLG, Beschluß vom 22.03.1990, Az.
Betrug 22 Jahre meines Lebens von Angehörigen und Eltern und anderen Leuten.
vom 5.6.2017 77 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Um mit all diesen Dingen mal jetzt anzufangen, brauche ich einen guten Anwalt der willig ist diesen Fall zu übernehmen und auch wenn nötig ist, bis an höchste Stelle der Gerichtsbarkeit für mich durch kämpft. ... Es besteht der Verdacht durch offizielle Vereine die legal aussehen, allerdings illegale Aktivitäten aufweisen, angefangen von sittenwidrigem Verhalten bis hin Ordnungswidrigkeiten begehen die zu schweren Straftaten führen.