Einziehung von Geschäftsanteilen
Unsere GmbH hat beim Ausscheiden von Gesellschaftern deren Anteile gekauft. Unser Gesellschaftervertrag enthält folgenden Passus: Anstelle einer Einziehung eines Geschäftsanteiles kann die Gesellschafterversammlung beschließen, dass der Geschäftsanteil von der Gesellschaft - soweit unter Beachtung der §§ 30, 33 GmbH-Gesetz zulässig - erworben oder auf einen Gesellschafter oder eine von der Gesellschafterversammlung benannte Person übertragen wird. Wir restlichen Gesellschafter wollen nun die in der Gesellschaft befindlichen Anteile einziehen und prozentual auf die Anteile der Gesellschafter aufstocken.