Wettbewerbsklausel: Freiberufler und HGB?
In meinem Arbeitsvertrag ist jedoch ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot formuliert: "Die Arbeitnehmerin verpflichtet sich, auch nach einem Ausscheiden aus der Firma innerhalb von zwei Jahren keine eigene podologische Praxis im selben Ort oder im Umkreis von 50 km zu eröffnen.... Die Klausel würde bedeuten, daß ich zwei Jahre nach dem Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis trotz vorhandener Möglichkeiten nicht tätig werden darf. - da ich mich noch in der Probezeit befinde, wie verhält es sich mit der Klausel, sollte mich der AG nicht übernehmen? ... - auch wenn ich den Vertrag bereits unterschrieben habe, wäre die Klausel ggf. unwirksam?