Freiwillige Arbeitslosenversicherung: Versicherungspflicht ruht
vom 30.6.2016
65 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Evgen Stadnik / Jena
Laut § 28a SGB III Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag : Die Versicherungspflicht nach Absatz 1 ruht, wenn während der Versicherungspflicht nach Absatz 1 eine weitere Versicherungspflicht (§§ 25, 26) oder Versicherungsfreiheit nach § 27 eintritt.