Situation: das Haus samt Grundstück wurde Anfang 2004 gemeinsam erworben (Grundbuch: 50:50); die laufenden Finanzierungskosten wurden hälftig geteilt; mein Eigenkapitalanteil lag bei Erwerb um 40.000 Euro über dem meiner damaligen Partnerin Mitte 2005 wurde damit begonnen den Anbau in Eigenleistung zu errichten (durch meinen Vater und mich); nach Schätzung eines Architekten stellt die erbrachte Arbeitsleistung einen Gegenwert von 35.000 Euro dar; nämlich im Vergleich dazu, wenn der Anbau durch ein Bauunternehmen erstellt worden wäre die Beziehung scheiterte im Herbst 2006; meine frühere Partnerin zog aus, ich bewohne das Haus seitdem allein an den laufenden Finanzierungskosten beteiligte sich meine frühere Partnerin noch bis Februar 2007; dann blieben die Zahlungen aus; mit der Nichtzahlung sollte wohl eine Zwangsvollstreckung herbeigeführt werden; eine Zwangsvollstreckung konnte ich abwenden, indem ich allein weiterzahlte kurz darauf habe ich mich entschieden die Arbeiten am Anbau einzustellen (Status: Rohbau); bis dahin war das Ziel noch die Fertigstellung, da ein fertiggestelltes Objekt sicherlich besser zu verkaufen gewesen wäre Gemäß Grundbuch ist meine frühere Lebensgefährtin weiterhin hälftige Eigentümerin. ... Um mich finanziell zu entlasten, hatte ich Mitte 2007 vorgeschlagen das Haus (so wie es ist) zu verkaufen. ... Oder zumindest bei Verkauf angerechnet bekommen.