Sehr geehrte Damen und Herren, ich beziehe mich auf einen Sachverhalt, der die allgemeinen Frage aufwirft, inwiefern urheber- und verwertungsrechtliche Verzichtserklärungen im Ausland, die sich aus einer dort gültigen (hochschul)rechtlichen Lage ergeben – die es derart in Deutschland nicht gibt – auch für wissenschaftliche Tätigkeiten in Deutschland gelten: Ich bin Soziologe an einer Universität in den Vereinigten Staaten. ... Meine Frage lautet: Wenn ich mich zur Nichtbenutzung oder Vernichtung der Daten gegenüber meiner Universität bereit erkläre, ist es dann mit deutschem Recht vereinbar, wenn ich diese Daten später als Angehöriger einer deutschen Universität für Forschungs- und Publikationszwecke wieder benutzen würde? ... Ich habe ein angemeldetes Unternehmen in Deutschland und war auch zeitweise zusätzlich noch an einer deutschen Universität eingeschrieben, und hielt mich zu der Zeit der Durchführung einiger Interviews auch in Deutschland auf.