Nachvertraglicher Konkurrenzschutz Für einen Zeitraum von 2 Jahren nach Beendigung des Anstellungsverhältnisses steht dem Arbeitgeber das Recht zu, den Angestellten zur Einhaltung eines Wettbewerbsverbotes zu verpflichten gegen Zahlung einer monatlichen Entschädigung in Höhe der Hälfte des - gerechnet auf dem Durchschnitt der vorangegangenen drei Jahre - zuletzt gewährten monatlichen Bruttogehalts. ... Das Recht des Arbeitgebers, den Angestellten zur Einhaltung des in Abs.## dieses Paragraphen definierten Wettbewerbsverbotes zu verpflichten, ist bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses aufgrund ordentlicher Kündigung binnen 3 Monate nach Ausspruch der Kündigung geltend zu machen, im Fall der außerordentlichen Kündigung durch den Arbeitgeber oder den Angestellten binnen 3 Wochen nach Ausspruch der Kündigung.