Mindestlohngesetz - Verpflichtungserklärung
beantwortet von
Rechtsanwältin Dr. Elke Scheibeler / Wuppertal
Im Fall der Kündigung aus dem unter Punkt 3 genannten Grund kann der Auftraggeber einen anderen Dienstleister auf unsere Kosten mit der Erbringung der noch nicht erbrachten Leistungen beauftragen.