Räumungsklage und ordentliche Kündigung
vom 25.4.2018
42 €
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Kurzzusammenfassung: * ich vermiete ein Haus in Berlin * Mieter beendet die Mietzahlungen im Dezember * im Januar kündige ich ihm fristlos und hilfsweise ordentlich * Ende Februar reiche ich Klage auf Räumung ein * er bezahlt nun alle offenen Mieten nach und begleicht auch die laufenden Mieten * ich erkläre die Klage in der Hauptsache für erledigt * das Gericht entscheidet über die Kosten und erlegt sie meinem Mieter auf * ich schreibe nun seinem Anwalt, der Mieter müsse wegen der ordentlichen Kündigung zum 30.04. ausziehen * sein Anwalt schreibt, er müsse nicht, da ich durch die Erklärung der Erledigung des Verfahrens in der Hauptsache auch die ordentliche Kündigung für erledigt erklärt hätte.