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3.528 Ergebnisse für verjährung bgb frage

Verjährung bei Forderungen aus Nachlassinsolvenz
vom 23.11.2014 30 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Meine Frage ist daher, 1) ob die Ansprüche des Nachlasstreuhänders nicht grundsätzlich nach §195 bzw. §199 BGB als verjährt gelten, oder 2) falls dies nicht der Fall sein sollte, der Anspruch mit der getroffenen Regelung zwischen mit und B in jedem Fall hinfällig ist Herzlichen Dank für Ihre Bemühungen
Verjährung von Kosten für Sonderwünsche beim Kauf einer Eigentumswohnung
vom 27.7.2016 80 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Da im Kaufvertrag nirgends das Wort „VOB" vorkommt, gehe ich davon aus, dass dem Kaufvertrag das BGB zugrunde liegt. ... Da sich nun abzeichnet, dass die Stadt X in nächster Zeit die Abnahme des Gemeinschaftseigentums verlangen wird, hier meine Frage: Können die Verkäuferin oder die Firmen (Handwerker, Planungsbüros, Architekt) jetzt noch die Bezahlung der Sonderwünsche verlangen und kann ich meine Gutschrift noch einfordern?
Versicherung will nicht zahlen wegen Verjährung
vom 21.1.2005 15 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Sehr geehrte Damen und Herren.Im Juni 2001 hatte ich eine Handwerksfirma aus dem Metallbereich im Laden,die durch Unfähigkeit oder groben Unfug Schäden angerichtet hatten.Es wurden unter anderem Schweißarbeiten im Auftrag meines Vermieters durchgeführt,da eine neue Ladentür eingesetzt wurde.Hierbei wurde Ware,Regale und der Teppich schwer in Mitleidenschaft gezogen,da nichts abgedeckt oder entfernt wurde.Außerdem ist meine Alarmanlage von der alten Ladentür heruntergerissen,zerschnitten und somit komplett vernichtet worden.Mich hat es sowieso gewundert,daß die Versicherung von der Handwerksfirma überhaupt für den Schaden aufkommen wollte,denn mir kam das Ganze als grober Vorsatz vor(keine Lust zum Abdecken und keinerlei gestellte Fragen der Handwerker,sondern nur sinnloses Arbeiten und Zerstören).Nun kam der Schadensregulierer der Versicherung einige Wochen später hier im Laden vorbei,sah sich kurz um(machte keinerlei Fotos oder Ähnliches)und verschwand auch schnell wieder nachdem er mir seine Visitenkarte überreichte.Die Schadenssumme hatte ich ihm mitgeteilt und ich würde wohl einen Verrechnungsscheck erhalten,da die Summe sich um die 2500Euro für ihn völlig unbürokratisch bewegte und dafür eigentlich noch nicht einmal von der Versicherung jemand herauskommt wenn ich das den Herrschaften gleich mitgeteilt hätte.Aber nun hätte er sich ja selber ein Bild gemacht und alles würde automatisch ablaufen.Mein Fehler war sicherlich nicht sofort zum Anwalt zu gehen(hatte allerdings zu diesem Zeitpunkt noch keine Rechtschutzversicherung was heute allerdings der Fall ist),man denkt halt noch an das Gute im Menschen.Ein wichtiger Zeuge wäre für das Gespräch auch noch vorhanden.Nun hörte ich allerdings die nächsten Wochen überhaupt nichts mehr von dem Fall.Daraufhin schrieb ich noch einen Brief,der allerdings bis heute nicht beantwortet wurde(leider nicht als Einschreiben,aber mit dem Zeugen der auch beim Gespräch mit dem Versicherungsregulierer anwesend war).Danach(ca.6 Monate nach dem Haftpflichtschaden durch die Handwerker) kam es noch zu einem Einbruch in meinem Laden,der mit Alarmanlage sicherlich so nicht durchzuführen gewesen wäre.Hiernach wurde ich dann psychologisch schwer krank und konnte mich längere Zeit um nichts mehr kümmern.Mir war nach diesem Trauma so ziemlich alles egal.Nun hatte ich den Versicherungsregulierer im Dezember 2004 schriftlich per Fax noch einmal dazu aufgefordert mir endlich den Betrag auf mein Konto zu überweisen.Ich hörte allerdings wochenlang wieder nichts und heute am 21.01.05 kam dann endlich mal die erste Nachricht wie folgt: Ihr an Herrn ..... gerichtetes Schreiben haben wir erhalten.Leider müssen wir Ihnen mitteilen,daß Ihre Ansprüche inzwischen verjährt sind.Wir bedauern Ihre Ansprüche zurückweisen zu müssen.Jeder kann jetzt sicherlich meine Wut verstehen,wie dieses Unternehmen b.z.w. der Regulierer eiskalt und sicherlich mit Berechnung vorgegangen ist.Sind denn nun solche Schäden auch nach 3 Jahren und hiermit zum 31.12.2004 verjährt wenn diese nicht gerichtlich geltend gemacht worden sind ??? Ich hätte ja demnach schon 2002 Klage einreichen müssen bei solchen Methoden dieses Unternehmens und der Verschleppung dieses Falles.Mein Verdacht ist auch der folgende,das der Versicherungsregulierer nicht mehr für dieses Unternehmen arbeitet.Nun meine Frage: Bin ich mal wieder der Dumme und wäre als kleiner Einzelhändler in diesem Staat doch besser beim Arbeitsamt aufgehoben ???
GEZ Nachzahlung
vom 11.10.2006 15 € Historischer Preis
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Zur Verjährungsfrist der GEZ habe ich verschiedene Informationen gefunden: Grundsätzlich verjähren Gebührenansprüche der GEZ nach § 4 Abs. 4 des (neuen) Rundfunkgebührenstaatsvertrages nach 3 Jahren, da nunmehr die regelmäßige Verjährungspflicht des BGB gilt. ... Vielfach habe ich gefunden dass die GEZ bei solchen Einsprüchen auf ein VGH-Urteil aus dem Jahre 1996: Verwaltungsgerichtshof München (v. 3.7.1996 - 7 B 94.708) verweist, dass die Verjährung ausschließt.
Verjährungs-Hemmung von unbeantworteten Mietforderungen
vom 28.12.2010 20 € Historischer Preis
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Rechtsanwalt Gerhard Raab / Frechen-Königsdorf
Ich bin privater Vermieter eines kleinen MFH. Eine "Mieterin" hat eine Wohnung für freiberufliche Zwecke (Arztpraxis) gemietet und nur unregelmäßig Miete gezahlt. Trotz mehrfacher Kündigungen (mit und ohne Frist) hat sie die Wohnung erst im Mai 2005 verlassen (mit kurzfristiger eigener Kündigung), als ihr die Niederlassungslizenz entzogen wurde.
Frage im Versicherungsrecht
vom 10.5.2011 48 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwältin
Jetzt stellt sich aber außerdem noch die Frage, wie es aussieht, wenn er jetzt den Ausschluss rausnehmen lassen möchte und geprüft wird, ob in dem Bereich die letzten Jahre etwas war. ... Jetzt hab ich noch eine generelle Frage: Sind Versicherer berechtigt, Ärzte zu befragen, ohne noch mal eine Erlaubnis beim Versicherungsnehmer dafür einzuholen?
Verjährung Zahlung
vom 7.3.2015 30 € Historischer Preis
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Rechtsanwalt Johannes Kromer / Neckartenzlingen
Aufgrund Baumängel aus dem 2007 wurde von uns ein Teil der Rechnung einbehalten, worauf nach der 3-jährigen Verjährungsfrist von seiten des Bauing. am 29.12. 2010 ein Mahnverfahren eingleitet worden ist. Am 6.1.2011 beauftragten wir dahingehende einen Rechtsanwalt, dagegen vorzugehen. Er übernahm am 6.1.2011 das Mandat und verlangte lt.
Diverse Fragen zu meinen Pflichtteilsergänzungsansprüche
vom 25.2.2017 75 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Folgen Frage brennen mir unter den Nägel: Meines Erachtens soll der § 1899 Abs 4 die Betreute Person unterstützen, aber nicht die egoistischen Motive der Generalbevollmächtigten ihr Erbe zu schützen. ... Wie lange ist der Auskunftsanspruch gültig (Verjährung), da ich diesen gewonnenen Anspruch erst nach dem Tode meiner Mutter (87 Jahre) mit dem Gesamtpaket meiner dann entstanden Pflichtteilsansprüchen umsetzen möchte. ... Da sich nach intensiven Nachforschungen aufgrund der 2014 erhaltenen Informationen meiner Halbschwester herausgestellt hat, dass das damalige Nachlassverzeichnis anlässlich des Todes meines Vaters 1990 einen massiven Erbschaftsbetrug darstellt, stellt sich die Frage, welche Hebel ich hätte (Strafanzeige wegen Erbschaftsbetrug gegen die Erbin - Schadenersatzprozess wegen entgangenen Pflichtteilsansprüchen), die Pflichtteilsansprüche von damals, die ich aufgrund der damaligen Geringfügigkeit auf sich beruhen habe lassen, nun doch realisierbar wären.
Verjährung eines Schuldscheins
vom 2.6.2009 30 € Historischer Preis
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2003 wurde eine Summe von 5000 € von einer Privatperson geliehen. In dem Schuldschein steht nur drin,daß man die Summe zurückzahlen wird,so wie es einem möglich ist.Es steht nichts über Zinsen und dergleichen drin.Ist dieser Schuldschein nicht nach 3 Jahren verjährt ? Muß man noch zahlen ?
Verjährung einer Grundschuld
vom 29.1.2008 30 € Historischer Preis
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Nun meine Frage: Bestehen in obiger geschilderter Situation noch eine finanzielle Forderung an die Erbengemeinschaft oder ist diese Forderung schon verjährt?
Verjaehrung LohnsteuerSchuld des Arbeitgebers
vom 17.11.2009 30 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Verjaehrung LohnsteuerSchuld des Arbeitgebers Fuer meinen ehemaligen Arbeitgeber war ich 2005, 2006 .. per Abordnungsvertrag in China taetig. ... Frage: Angenommen meine Forderung besteht zu Recht (auf Grund der Steuertabellen und des Abordnungsvertrages): a) Waere meine Forderung bereits verjaehrt (weil 2005 betraf, und noch nicht eingeklagt) ?