Pflichtteil/Erbe bei Zuwendungen an Kinder
Hierzu folgende Frage: Nach §2325(3) werden Zuwendungen ("Schenkungen") bei der Pflichtteilermittlung nicht mehr berücksichtigt, wenn zwischen Schenkung u.Tod mehr als 10 Jahre verstrichen sind;seit 1.1.09 gilt eine Regelung,wonach die Höhe der Berücksichtigung d.Schenkung vom Zeitabstand zwischen Schenkung u.Tod innerh der 10 Jahre abhängig gemacht wird. ... Frage: gibt es bei Zuwendungen an Erben eine Bestimmung, wonach Zuwendungen nicht mehr anrechenbar sind, wenn zwischen Schenkung u.Tod des Erblassers mehr als 10 Jahre verstrichen sind? ... (c) Nach §14 Erbschaftssteuergesetz werden bei der im Todesfall anfallenden Erbschaftssteuer Schenkungen nicht mehr berücksichtigt,wenn mehr als 10 Jahre seit der Schenkung verstrichen sind.