Hallo, ich wohne als Vermieter & Eigentümer, mit drei weiteren Parteien im ersten Stock eines Mehrfamilienhauses, mit Vorgarten (Rasen), Hofeinfahrt mit großem Hinterhof (2 Garagen, 3 PKW-Stellplätze) alles mit Verbundsteinen ausgelegt, sowie einer großen Wiese(ca.1000m²)mit verschiedenen Obst& Nadelbäumen bepflanzt hinter dem Haus, welche an einen Bach grenzt. (gute Vegetation) In unsere Mietverträge, habe ich einen Zusatz geschrieben, welcher uns zur Reinhaltung im und um das Haus, und zum abwechselden mähen des Rasens, aller Parteien, bei Mitbenutzung verpflichtet. ... Nun meine Fragen, sind meine Mieter weiterhin verpflichtet, sich um den Garten zu kümmern und müssen Sie mähen?