Karenzentschädigung für Auszeit (Weltreise oder Eltern pflegen)
vom 25.11.2010
30 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Reinhard Otto / Bielefeld
Ich habe eine Wettbewerbsvereinbarung mit meinem AG "...für die Dauer von 2 Jahren nach Beendigung des Dienstverhältnisses..." ... Habe ich Anspruch auf die 2 jährige Karenzentschädigung, weil ich der Verpflichtung nachkomme, in dem Zeitraum von 2 Jahren nicht für einen Mitbewerber tätig zu sein oder kommt der AG aus der Verpflichtung heraus?