Hallo, wir haben anfang März 2007 einen auftrag erhalten, treppenstufen und podestflächen auf betonwerkstein in 6 treppenhäusern abzuschleifen zu reinigen und zu versiegeln.vertragliche bindefrist august 2007. der schriftlich vorgegebene ablaufplan sah vor, dass wir unsere arbeiten bis anfang juli 2007 beendet haben sollten. leider kam es zu ständigen verzögerungen, die dazu führten, dass die Endarbeiten (reinigungs und einlassarbeiten) erst im april bis mitte mai2008 für unsere firma vorgesehen waren. zwischenzeitlich hat sich noch herausgestellt, bei den aufmassen für die abschlagszahlungen, dass die massen laut LV. in einer position 50% weniger sind wie ausgeschrieben. in er bausumme machen das mehr als 5% mindermenge aus-ca.20.000,-euro.wir verfassten sofort einen nachtrag um mehrkosten für dies position anzumelden. das wurde aber leider negativ vom bauleiter interpretiert wir haben wie vereinbart, nach dem schriftlichen ablaufplan des bauleiters am 9.4.08 mit den reinigungs und einlassarbeiten begonnen und in der ersten woche 2 treppenhäuser komplett fertig gemacht. die woche drauf die nächsten usw. am 8.5.08 wurde uns vom bauleiter ein schreiben des bauherrn überreicht, mit dem hinweis "bedenkenanzeige". darauf wurden 2 punkte moniert, die mit der reinigung der rutschkanten zu tun hatte-bzw. die wir nachreinigen sollten.am 18.5. sendeten wir dem bauleiter ein fax um auf die bendenkenanzeige zu antworten und um schriftliche abnahme bis spätestens 20.5.08 zu fordern,in zuge unserer tätigkeit auf der baustelle reinigten wir die stufen nach sodass eine bedenkenanzeige augeschlossen war in diesem bereich.am 17.5.08 hatten wir alle weiteren treppenhäuser fertig gereinigt und eingelassen, mußten aber den eingangsbereich des haupttreppenhauses unbearbeitet lassen, da dort noch Geländerteile,Baumaterialeien gelagert waren, die es nicht möglich machten, dort den boden zu reinigen und einzulassen, trotz zusage des bauleiters bzw. seines ablaufplanes. wir mußten daher die arbeiten abbrechen und ein behinderungsanzeige am 18.5.08 verfassen und per fax an den bauleiter senden.am 27.5.bekamen wir per fax vom bauleiter eine mängelanzeige mit dem hinweis, dass an unserer fachlichen kompetenz gezweifelt würde und er uns einen gutachter empfehlen würde diese vermutung auszuräumen, mit dem hinweis die mängel bis spätestens 30.5. zu beheben(Oberflächen wären fleckig).am 29.5.08 wiesen wir die vorwürfe detailliert zurück, mit der begründung, dass der bauleiter in 5 wochen keine anstalten machte unsere arbeiten zu bemängeln, ausser der bedenkenanzeige vom 8.5.... zudem er bei nachfragen, immer wieder betonte, dass die arbeiten in ordnung seien. hätten mängel zu dem zeit der arbeiten bestanden oder im zeitraum der 5 wochen, hätte jeder zeit nachgeabreitet werden können.am 4.6.08 wurde uns per fax eine letzte nachfrist bis 6.6.eingeräumt unsere leistungen fertig zu stellen. wir erwiderten am 11.6. per fax, dass auf grund unserer momentanen auslastung die 28.KW(2te Juli woche) für arbeiten an obigen bauwerk vorbehalten haben,wenn die bedingungen wie in unserer behinderungsanzeige erwähnt und nachtrag aus unserem schreiben vom 29.5. erfüllt würden.da auf unser schreiben keine reaktion kam, sendeten wir am 23.6. ein weiters fax mit behinderungsanzeige und letzte frist bis 01.7.08, all unsere fragen punkt für punkt zu beantworten. die reaktion kam per fax am 25.6. mit der entziehung gemäß §4Nr.7 in Verbindung mit §8Nr.3 VOB/B des Gesamtauftrages.Entsprechend §8Nr.3Abs.2Satz1VOB/B werden die nicht vonb uns ausgeführten leistungen durch drittfirma fertig gestellt. Folgende Fragen dazu: 1. ist es rechtlich zulässig per fax den auftrag zu entziehen. 2. kann der bauleiter plötzlich mängel monieren , die er mündlich während unserer arbeiten und danach als ok betrachtet, in einem zeitraum von 5 wochen, in der die einzelnen treppenhäuser fertig gestellt wurden zug um zug. 3. der bauleiter hat immer wieder unsere behinderungsanzeigen ignoriert und mit gegenmassnahmen wie zbsp. 2.000,00 einbehalt reagiert, bei den AZ's-einmal mit einem schriftlichen hinweis von ihm (" abzug wegen mängeln und ständiger nerverei"). dies war aber schon im März 2008. es gab niemals mängel - auch nicht zu diesem zeitpunkt, sonst hätte der bauherr auf beseitgung gedrängt und ein reinigen und einlassen der geschliffenen flächen niemals zugelassen. 4. müssen wir jetzt sofort eine schlußrechnung verfassen. 5. kann widerspruch gegen die entziehung eingeleitet werden. 6. können wir einen mindermengenzuschlag und mehrkosten wegen 1 jahr längerer bauzeit anfahren usw.