Auktionshaus rechnet uneinbringlichen Zuschlag nicht ab
vom 26.1.2016
38 €
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Bei einem großen Auktionshaus in Deutschland habe ich einen wertigen Artikel versteigern lassen, der bei einem Zuschlag in Höhe von 5.500.- € an einen ausländischen Bieter gehen sollte. Nachdem dieser nicht gezahlt hat, verweigerte das Auktionshaus eine Abrechnung. Ich stimmte einer neuen Versteigerung unter der Bedingung zu, dass ich schadlos gehalten werde – also bei einem niedrigeren Zuschlag dennoch auf Basis von 5.500.- € abgerechnet werde.