Durch ein absolutes Überraschungsurteil bekam der Vermieter auf dem letzten Meter, im schriftlichen Verfahren, Recht zugesprochen - wegen jener angeblich nicht geleisteten Mietzahlungen wurde die in das Verfahren miteingebrachte Kündigung meines Vermieters nun für rechtswirksam erklärt. ... Die Kündigung wurde erneut durch jene angeblich offenen Mietzahlungen für wirksam erklärt. Etwa drei Wochen später kann ich aus technischen Gründen leider heute erst die email vorlegen, in welcher der Anwalt des Vermieters damals die Verrechnung der Mietzahlungen mit meinen Gegenforderungen detailliert bestätigte - und somit den Nachweis erbringen, daß der Vermieter wissentlich Prozessbetrug begangen hat, um sich bei Gericht mittels unrechtmässiger Forderungen meine Kündigung zu erschleichen (was ihm natürlich die ansonsten umfangreiche Sanierung etc. erspart).