Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin seit 8 Jahren Miteigentümer in einem Mehrfamilienhaus mit 9 Parteien, Baujahr 1910.Mir gehört eine Wohnung im 3.Stock sowie der darüber befindliche nicht ausgebaute Dachboden(Dachrohling).Vor ca. 2 Jahren beabsichtigte ich, den Boden auszubauen.Im Rahmen der Vorbereitungen wurde auch ein Holzschutzgutachten angefertigt, wobei herauskam, daß die Holzkonstruktion des Daches sowie der Holzboden mit Holzschutzmitteln PCB und Lindan stark verseucht waren.Mein Antrag auf der WEG-Versammlung auf Sanierung wurde von den anderen Eigentümern abgelehnt mit der Begründung:Solange dieser Dachraum kein Wohnraum sei, müsse er nicht saniert werden, da er keinen Schaden anrichten würde.Wenn ich ihn als Wohnraum ausbauen wolle, müsse ich die Sanierung selber tragen, es sei schließlich mein Dachgeschoß.Meiner Meinung ist die Dachkonstruktion sowie der Lattenboden eindeutig Gemeinschaftseigentum und zu einer ordnungsgemäßen Verwaltung gehört die Sanierung von Schäden zu Lasten aller Eigentümer, egal ob ausgebaut wird oder nicht.Die 3 Gutachten verweisen ausdrücklich auf die Diffusion der Schadstoffe durch Fenster und Türen und gelangen über das Treppenhaus in darunter liegende Wohnungen.Nach Inkrafttreten der WEG-Reform beabsichtige ich die WEG auf Sanierung zu verklagen.