Resturlaubsanspruch bei Krankheit
vom 11.4.2017
40 €
Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit bitte ich Sie um eine rechtliche Einschätzung meines Falls, den ich im Folgenden der Einfachheit halber in Stichworten schildern möchte: -Unbefristete Beschäftigung (Arbeitsverhältnis besteht seit mehreren Jahren), Vollzeit -Resturlaub aus dem Vorjahr kann nach einer Betriebsvereinbarung bis zum Ende der Osterferien genommen werden; also bis 23.04.2017 -Manteltarifvertrag der GEW mit der Arbeitgeberin: 30 Arbeitstage Urlaub / Jahr; Tarifvertrag sieht weiter vor, dass der Urlaub grundsätzlich in Natura zu nehmen ist; sowie: „Erkrankt ein Arbeitnehmer während des Urlaubs, so werden die durch ärztliches Zeugnis nachgewiesenen Tage der Arbeitsunfähigkeit auf den Jahresurlaub nicht angerechnet. Urlaubsnahme im Sinne dieser Regelung setzt grundsätzlich die Arbeitsfähigkeit des Arbeitnehmers voraus" -Resturlaub aus dem Jahr 2016: 10 Arbeitstage -Verplant waren davon 9 Tage im März und April 2017, einen Tag wollte ich noch wählen -Durch Krankheit seit Anfang März 2017 war und ist es mir nicht mehr möglich, die verbliebenen 10 Tage bis Ende der Osterferien zu nehmen Nun zu meiner Frage: Verfällt nun hiermit mein Resturlaubsanspruch aus 2016 oder muss die Arbeitgeberin mir diesen gewähren? Eine kurze Einschätzung genügt.