Dann vom 05.10.2013 bis 31.10.2013 anteilmäßig mit 50% (d.h. 19,5 Wochenstunden), danach gibt es wahrscheinlich keine Verlängerung des Vertrages mehr aufgrund von fehlenden Mitteln. ... Meine Frage ist vor allem, wie mein Fall bei der Berechnung von ALG-1 aussehen würde: Gehe ich richtig davon aus, dass Zeiten, in denen ich Elterngeld bezog, dann nicht mehr zur Bemessung von meinem Alg 1-Antrag herangezogen wird, sondern folgende Zeiten: Falls ich für Oktober 2013 KEIN Elterngeld beantrage: Arbeitszeit 05.10.2013 bis 31.10.2013 (Teilzeit) Arbeitszeit Juli 2012 bis Juni 2013 (Juli, August, September 2013 ja nicht, da Elterngeldbezug in Teilzeit).