Ablehnung Pflegewohngeld und Aufforderung zur Schenkungsrückgabe
Neben weiteren Ersparnissen, die er noch hat, wird ihm nun der Anspruch auf Pflegewohngeld verwehrt mit dem Hinweis, dass es sich bei der Überweisung an mich um eine Schenkung im Sinne des <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/BGB/516.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 516 BGB: Begriff der Schenkung">§ 516 BGB</a> handelt, die dem Vermögen zugerechnet wird. ... Ich erhielt das Geld im November 2011 von meinem Großvater als Darlehen, um mir ein Auto zu kaufen und die damit verbundenen Startkosten (Versicherung, Steuern, etc.) zu begleichen. ... Und müsste nicht auch die letztliche Schenkung zur Geburt des Urenkels auch eh vom §528 ausgenommen sein und damit nicht zurückgefordert werden dürfen?