Forderung berechtigt und falls ja, verjährt?
vom 12.1.2016
30 €
Historischer Preis
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beantwortet von
Rechtsanwalt Raphael Fork / Dortmund
Zuvor ist man mit dieser Forderung nie auf mich zu gekommen und ich hatte auch keine Kenntnis davon, da mein Sohn damals den Aufenthalt bei der Mutter hatte. ... Der Unterhaltspflicht bin ich der Mutter gegenüber vollumfänglich nachgekommen.