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603 Ergebnisse für hoch straftat

Wiederholter Ladendiebstahl aufgrund psychischer Krankheit
vom 12.1.2007 20 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
einen schönen guten tag. ich habe eine frage bzgl eines wiederholten ladendiebstahls. das erste mal wurde ich im oktober 2006 beim diebstahl von einem privatdetektiv erwischt. die gestohlene ware (nur lebensmittel) hatte einen wert in etwa von 27 euro.......!!! danach erging die buße an mich, einen betrag in höhe von 300euro an die staatsanwaltschaft zu überweisen. dies habe ich auch getan. allerdings wurde ich gut zwei monate später erneut beim diebstahl in einem kaufhaus erwischt. auch wieder von einem privatdetektiv. die höhe der gestohlenen ware war diesmal nur etwa 10euro, welche ich auch im nachhinein gleich bezahlt habe, samt der fangprämie... die polizei kam... - hat mich mit aufs revier genommen...(aufgrund der wiederholten tat)- daten und fakten, ja sogar fotos und fingerabdrücke von mir gemacht. ich kam mir vor, als hätte ich jmd umgebracht, aber das tut ja nichts zur sache, der tatbestand alleine zählt, und das ist mir auch bewusst. meine frage dazu... ich leide an einer persönlichkeitsstörung, die als symptom die kleptomanie beinhaltet. bin diesbezüglich auch in ambulanter psychologischer beratung. beim ersten ladendiebstahl habe ich fast nur lebensmittel gestohlen. beim zweiten mal wollte ich gar nichts stehlen... - aber hab es trotzdem getan !!!
Diebstahl und Unterschlagung innerhalb der Familie
vom 1.8.2007 35 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Deren finanzieller Wert mag für normal Berufstätige vielleicht nicht allzu hoch zu bemessen sein; der ideelle Verlust einerseits, sowie die Tatsache, daß ich in Armut (Sozialhilfe) lebe und deswegen eine simple Neuanschaffung nicht so ohne weiteres in Frage kommt, wiegen jedoch schwer, abgesehen von dem finalen Totalverlust an Vertrauen (Wegen Bezahlung dieser Online-Anfrage machen Sie sich aber bitte keine Gedanken...). ... Bezogen auf den Diebstahl und die Unterschlagung, derer sich (Adoptivtochter) mir gegenüber schuldig gemacht hat, bedeutet dies, daß Ihr Euch im Rechtssinne der „Beihilfe zu Diebstahl und Unterschlagung“ schuldig macht, wenn Ihr von ebensolchen Straftaten, bzw. von Diebesgut, das in Eurem Hause lagert, Kenntnis erlangt und auf ausdrückliche Aufforderung hin nichts unternehmt. ... Verstreicht die gesetzte Frist ungenutzt, so werde ich unverzüglich und ohne weitere Benachrichtigung folgendermaßen verfahren: 1.Ich werde (Adoptivtochter) wegen „Diebstahl und Unterschlagung“ mit anwaltlicher Hilfe privatrechtlich verklagen, sowie wegen ebendieser Straftaten bei der Polizei Anzeige erstatten. 2.Ich werde Euch beide, (Schwager und Schwester), wegen „Beihilfe zu Diebstahl und Unterschlagung“ mit anwaltlicher Hilfe privatrechtlich verklagen, sowie wegen ebendieser Straftaten bei der Polizei Anzeige erstatten.
Anordnung der Tilgung aus dem Führungszeugnis in besonderen Fällen
vom 23.1.2015 63 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Ich verzweifle bald. Im Mai 2011 hatte ich eine Verurteilung wegen Verstoßes gegen das BtmG vor dem Landgericht und wurde zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren verurteilt deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde. Die Bewährungszeit betrug 3 Jahre (beendet im Juni 2014).
bewährung/betrug/neue verhandlung
vom 1.8.2011 48 € Historischer Preis
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Ihre mutter die ihr die maschine zum geburtstag und weihnachen geschnekt hat kaufvertrag welchen ihre mutter beim kauf bekommen hat (privatverkauf)dieser liegt auch schon beim pflichverteidiger vor schreiben vom neuen käufer an dem meine exfreundin die maschine nach dieser sache mit dem herrn verkauft hat (darin bestätigt der käufer das er die maschine von meiner exfreundin gekauft hat und alles zus einer zufriedenheit abgelaufen ist) auch diese liegt beim pflichverteidiger vor zu ihrem bewährungshelfer,er hat gegen sie nix nagtives zu sagen,im gegenteil,er ist hoch zufrieden mit ihr.auch sagte er zu ihr wegen der bevorstehenden verhandlung,sie solle sich keinen kopf machen. meine ex freundin hat 3 kinder und evtl.auch einen neuen job in aussicht,leider auch erst jetzt weil das jüngste kind erst jetzt einen kitaplatz bekommen hat. meine frage an sie wie stehen die chancen auf einen freispruch?
Anzeige bekommen, wegen Verletzung der Perönlichkeitsrechte
vom 6.2.2013 25 € Historischer Preis
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Heute bekam ich dann Post vom Polizeipräsidium mit einer Anzeige : "Verletzung des höchst persönlichen Lebensbereiches durch Bildaufnahmen gemäß <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/StGB/201a.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 201a StGB: Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen">§ 201a StGB</a>" Der Nachbar nimmt sich tatsächlich heraus, bei der Polizei eine Falschangabe zu machen und bezichtet mich mit folgenden Worten laut Anzeige: Durch den Herrn ....wurde Anzeige erstattet, der er seinen höchstpersönlichen Lebensbereich durch Bildaufnahmen (strafbar gem. ... Ich kann nur sagen , das der Nachbar versucht mich zu verleumden und Mittel nutzt um mir eine Straftat anhängen möchte die ich überhaupt nicht begangen habe. ... Und da war ich nicht mal in der Nähe von den Grundstück des Nachbarn, sondern 100 Meter entfernt und 60 Meter hoch.
Mietrückstand - Kautionskonto
vom 25.10.2005 50 € Historischer Preis
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. - Schimmliche Fensterisolierungen (Fenstergummi), - Keller hatte einen Wasserrohrbruch (die Kellerwänden war bist zu einem Meter hoch feucht und schimmlich) - Heizung funktionierte sporatisch, hin und wieder und im Winter viel sie ganz aus.
Sachbeschädigung durch Aufkleber?
vom 27.5.2010 20 € Historischer Preis
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Nach herrschender Rechtsprechung handelt es sich soweit ich weiß um Sachbeschädigung, wenn auf einem fremden Gegenstand ein Aufkleber angebracht wird, der beim Abziehen Materialschäden verursacht (<a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/StGB/303.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 303 StGB: Sachbeschädigung">§ 303 I StGB</a>) oder nicht ohne größeren Aufwand entfernt werden kann (<a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/StGB/303.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 303 StGB: Sachbeschädigung">§ 303 II StGB</a>). Meine Frage: Wäre es auch strafbar einen Aufkleber auf einem auf öffentlichem Grund widerrechtlich angebrachten Plakat anzubringen? In diesem Fall könnte man sich ja auf den Standpunkt stellen, dass nur das Plakat beschädigt bzw. in seinem Erscheinungsbild verändert wurde, wobei ein Strafantrag des "Eigentümers" hierzu aus naheliegenden Gründen nicht zu erwarten ist.