Diebstahl und Unterschlagung innerhalb der Familie
1. August 2007 11:49
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***,00 € |
Beantwortet von
15:09
Ich bin schwerbehindert und erwerbsunfähig (Contergan-Syndrom, GDB 100%, mit folgenden Merkzeichen: „H“ für hilflos, „G“ für gehbehindert, sowie „B“ für Begleitung). Bis Juni 2006 war ich alleinerziehender Vater einer Adoptivtochter (Tochter meiner Ex-Frau, volljährig geworden im Juni letzten Jahres). Drei Jahre nach der Scheidung, als das Mädchen 14 Jahre alt war, erfolgte Umzug zu mir und Adoption auf ihren eigenen Wunsch hin.
Vergangenes Jahr war für mich ein einziges Martyrium; meine gesamte gesundheitliche Verfassung befand sich in besonders schlechtem Zustand, hauptsächlich wegen dem Familienärger, den ich buchstäblich jeden einzelnen Tag von früh bis spät auszustehen hatte.
Seit Anfang 2006 ist das Verhältnis zwischen mir und meiner Adoptivtochter unwiederbringlich zerstört. Vor etwa einem Jahr ist sie fortgezogen, und zwar in das Haus meiner Schwester und meines Schwagers; auch zwischen diesen beiden und mir ist das Verhältnis seit vielen Jahren unwiederbringlich zerstört. In deren Haus hat sie auch alle ihre Gegenstände eingebracht, und dort hat sie auch, laut Auskunft des Einwohnermeldeamtes, ihren ersten Wohnsitz genommen. Meine Adoptivtochter verbringt momentan einen einjährigen Au-Pair-Aufenthalt im EU-Ausland, von welchem sie Anfang August zurückkehren wird.
Ich habe im Verlauf der Zeit bemerkt, daß mich meine Adoptivtochter bei ihrem Auszug bestohlen hat; sie hat ohne meine Erlaubnis mehrere Gegenstände einfach so mitgenommen. Deren finanzieller Wert mag für normal Berufstätige vielleicht nicht allzu hoch zu bemessen sein; der ideelle Verlust einerseits, sowie die Tatsache, daß ich in Armut (Sozialhilfe) lebe und deswegen eine simple Neuanschaffung nicht so ohne weiteres in Frage kommt, wiegen jedoch schwer, abgesehen von dem finalen Totalverlust an Vertrauen (Wegen Bezahlung dieser Online-Anfrage machen Sie sich aber bitte keine Gedanken...).
Ich habe auf telefonischem Wege versucht, mit Schwester und Schwager dahingehend eine Lösung zu finden, indem ich vorschlug, mich an die Umzugskisten meiner Adoptivtochter zu lassen, damit ich mir mein Eigentum wieder holen könnte. Dies lehnten die beiden kategorisch ab; die Sache ginge sie überhaupt nichts an. Sie verwiesen mich an meine Adoptivtochter; ausschließlich mit ihr allein sollte ich die Sache klären.
Ich will mein Eigentum unbedingt und unter allen Umstände wieder zurück erhalten. Dazu nun meine Fragen. Wie soll ich mich verhalten, wenn sich nun auch noch meine Adoptivtochter weigern sollte, mir mein Eigentum herauszugeben? Aufgrund meiner besonderen Lage würde mir von privater Verbandsseite ein Anwalt bezahlt werden.
a) Wie aussichtsreich ist es, wenn ich anwaltliche Hilfe in Anspruch nehme, um meine Adoptivtochter wegen „Diebstahl und Unterschlagung“ zu verklagen?
b) Wie aussichtsreich ist es, Schwester und Schwager wegen „Beihilfe zu Diebstahl und Unterschlagung“ ebenfalls zu verklagen?
c) Kann ich die drei auch bei der Polizei wegen Diebstahl und Unterschlagung, bzw. wegen Beihilfe dazu, anzeigen?
Ich habe einen Brief an Schwester, Schwager und Adoptivtochter aufgesetzt, dessen Entwurf ich im folgenden anfüge und um dessen rechtlich-anwaltliche Beurteilung samt Ratschlag, resp. Verbesserungsvorschlägen ich bitte.
Das Verhältnis zwischen mir einerseits und den dreien andererseits ist und bleibt dauerhaft zerstört; also bitte keine Sorge deswegen. Danke.
telatono
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Betreff: Mein Telefonat mit (Schwager) vor am 19. Juli 2007 bezüglich der Gegenstände, die mir (Adoptivtochter) bei ihrem Auszug gestohlen hat
In obig erwähnter Angelegenheit hatte ich am 19. Juli 2007 mit (Schwager) ein ausgiebiges Telephongespräch geführt, während selbigem ich mehrfach betont habe, wie gerne ich die Sache gütlich aus der Welt schaffen möchte. Auf anwaltlichen Rat hin versuche ich erstens hiermit letztmalig, die im Betreff genannte Sache gütlich, will sagen außergerichtlich, zu bereinigen, indem ich mich zu einem „Täter-Opfer-Ausgleich“ ausdrücklich bereit erkläre. Auf anwaltlichen Rat hin wähle ich hiermit zweitens die briefliche Schriftform, nachdem der erwähnte fernmündliche Weg keine Lösung in meinem Sinne erbracht hat und auch ansonsten niemand von Euch es für nötig befunden hat, mich in irgend einer Weise auf dem laufenden zu halten.
Im Rahmen obig erwähnten Telefonats hatte mir (Schwager) mitgeteilt, daß (Adoptivtochter) am Wochenende 27. / 28. Juli 2007 von ihrem ein Jahr währenden Au-Pair-Aufenthalt aus (X-Land) zurückkehren würde. Ich nehme an, daß sich die Dinge wie geschildert verhalten; anderenfalls fordere ich Euch letztmalig auf, mir mitzuteilen, wann (Adoptivtochter) definitiv aus (X-Land) zurückzukehren gedenkt.
Laut Einwohnermeldeamt (XY) wohnt (Adoptivtochter) melderechtlich bei Euch (Adresse). Dies bedeutet grundsätzlich, daß Ihr dabei als Hauseigentümer auch den kompletten Inhalt an Rechtspflichten, die mit der Wohnsitzanmeldung zusammenhängen, eingegangen seid. (Adoptivtochter) hat keinerlei Gewalt angewendet, vermittels derer sie sich womöglich Zugang zu Eurem Haus verschafft haben könnte, sondern Ihr beide habt sie ausdrücklich zu Euch eingeladen. Ob Ihr mit (Adoptivtochter) eventuell mietvertragliche Regelungen getroffen habt oder nicht, bleibt dabei unbeachtlich, weil die betreffende Vertragsform lediglich das Privatrecht berührt, nicht jedoch das Öffentliche Recht, zu welchem das Melderecht zu zählen ist.
Bezogen auf den Diebstahl und die Unterschlagung, derer sich (Adoptivtochter) mir gegenüber schuldig gemacht hat, bedeutet dies, daß Ihr Euch im Rechtssinne der „Beihilfe zu Diebstahl und Unterschlagung“ schuldig macht, wenn Ihr von ebensolchen Straftaten, bzw. von Diebesgut, das in Eurem Hause lagert, Kenntnis erlangt und auf ausdrückliche Aufforderung hin nichts unternehmt. Aufgrund meines ausgiebigen Telephonats mit ***** habt Ihr die betreffende Kenntnis rechtsgültig erlangt.
Ich fordere Euch hiermit letztmalig auf:
1. Ich verlange die bedingungslose, vollständige und unverzügliche Herausgabe meines Eigentums.
2. Ich setze Euch hiermit eine Frist bis zum ... (Möglichst bald!!)
Verstreicht die gesetzte Frist ungenutzt, so werde ich unverzüglich und ohne weitere Benachrichtigung folgendermaßen verfahren:
1. Ich werde (Adoptivtochter) wegen „Diebstahl und Unterschlagung“ mit anwaltlicher Hilfe privatrechtlich verklagen, sowie wegen ebendieser Straftaten bei der Polizei Anzeige erstatten.
2. Ich werde Euch beide, (Schwager und Schwester), wegen „Beihilfe zu Diebstahl und Unterschlagung“ mit anwaltlicher Hilfe privatrechtlich verklagen, sowie wegen ebendieser Straftaten bei der Polizei Anzeige erstatten.
Wichtig 1: Die Herausgabe meines Eigentums beinhaltet für mich keinerlei weitere Rechtspflichten. Sollten mir beispielsweise im Laufe der Zeit noch weitere Gegenstände auffallen, welche (Adoptivtochter) mir gestohlen hat, so werde ich analog wie jetzt und hier verfahren.
Wichtig 2: Der rechtlichen Sicherheit halber wurde Euch dieses Schreiben per Einschreiben mit Rückschein zugestellt.
Ich möchte abschließend erneut betonen, wie sehr mir an einer gütlichen, außergerichtlichen Beilegung dieser Angelegenheit gelegen ist. Mit diesem Schreiben biete ich Euch diese Möglichkeit letztmalig an.