Unzulässige Nutzung der Grenzgarage als Dachterrasse nach der BayBO
vom 9.9.2007
30 €
Historischer Preis
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beantwortet von
Rechtsanwalt Thomas Bohle / Oldenburg
Direkt an der Umrandung der Terrasse stehen auch Kübelpflanzen (ca.1,20m hoch) als Sichtschutz für meine Terrasse. ... Sie werden deshalb aufgefordert, das Dach der Garage nicht mehr als Dachterrasse zu nutzen.“ Nun zu meiner Frage: Da niemand direkt durch meine Dachterrassennutzung gestört wird, kann mir das Landratsamt tatsächlich eine Nutzung verwehren?