Berechnung Gegenstandswert durch das Arbeitsgericht
vom 29.9.2006
20 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Elmar Dolscius / Kronberg
Sehr geehret Damen und Herren, bei einem gerade durch Vergleich beendeten Arbeitsgerichtsprozess hat das Gericht den Gegenstandswert für die Klage auf 8 Monatsgehälter, für den Vergleich auf 12 Monatsgehälter festgelegt. ... Vor Gericht kam es zum Vergleichsangebot so, wie die Richterin bei einer Gerichtsentscheidung nach ihrem Bekunden auch entschieden hätte, nämlich Akzeptanz der "betriebsbedingten" Kündigung (nach über 8 Jahren als Hoteldirektorin). ... Da mein Arbeitgeber sowohl betriebsbedingt als auch nachträglich fristlos gekündigt hatte (die fristlose Kündigung wurde von der Richterin verworfen), floss in die Vergleichsvereinbarung zur Vorsicht auch noch ein, dass keine weiteren Forderungen aus den in der fristlosen Kündigung genannten Gründen gegen mich zukünftig gestellt werden.