Sehr geehrte Damen und Herren, Folgender Sachverhalt: Ich bin in DE angestellt und reise kunden- und projektbedingt bedingt sehr viel - wöchentlich mind. 4 Tage. In 2014 hat mich mein Arbeitgeber auf ein Projekt nach CH geschickt - das Mutterunternehmen meines Arbeitgebers hat für mich Quellensteuer in CH bezahlt, einen mittleren hohen 4-stelligen Betrag. Unstrittig ist, dass die Quellensteuer in CH bezahlt werden muss, da aufgrund der Dauer meines Aufenthaltes in CH keine Dienstreise mehr vorliegt und die Quellensteuer nach geltendem Recht direkt von der in CH ansässigen Muttergesellschaft, für die ich die Tätigkeit ausgeübt habe, zu bezahlen ist (d.h. an der Quelle).