Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Eingangs möchte ich Ihnen mitteilen, dass eine abschließende Beurteilung der Rechtslage ohne die Einsicht in den Arbeitsvertrag nicht möglich ist.
Grundsätzlich besteht das Arbeitsverhältnis mit allen seinen Rechten und Pflichten bei einer unwiderruflichen Freistellung fort. Einzig Ihre Pflicht zur Erbringung der Arbeitsleistung besteht nicht mehr, weil Sie unwiderruflich freigestellt wurden.
Da das Arbeitsverhältnis fortläuft, besteht aus dem Arbeitsverhältnis auch die Pflicht, das Sie sozialversichert sind und Beiträge zur Arbeitslosen-, Renten-, Pflege- sowie zur Krankenversicherung eingezahlt werden. Aus diesem Grunde sind Sie sozialversichert.
Zwar waren die Sozialversicherungsträger regelmäßig der Ansicht, dass mit dem ersten Tag der Freistellung die Sozialversicherungsbeiträge zu ihrem Vorteil nicht mehr zu entrichten sind. Jedoch folgte so dann höchstrichterliche Rechtsprechung, die urteilte, dass eine Sozialversicherungspflicht so lange besteht, wie das Arbeitsverhältnis läuft.
Die Erhebung einer Kündigungsschutzklage sollten Sie prüfen lassen. Ich verstehe Ihren Satz nicht, dass Sie diese einreichen wollen, „damit alles ausbezahlt wird". Heißt, dass der Arbeitgeber ist Ihnen noch die Zahlung von Lohn schuldet? Achten Sie darauf, dass die Arbeitsagentur möglicherweise abhängig von der Art der Kündigung eine Sperrzeit für den Bezug von ALG I verhängen kann. Dem könnte eine Kündigungsschutzklage entgegentreten. Mangels Anhaltspunkten kann ich aber leider keine abschließende Beurteilung abgeben.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen bei der Entscheidung hinsichtlich des weiteren Vorgehens behilflich sein. Nutzen Sie gerne die einmalige kostenlose Nachfragefunktion, damit ich etwaige Unklarheiten ausräumen kann.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen