Kündigungsschutz / deutsche Niederlassung + Anspruch auf Bonuszahlung nach Kündigung
beantwortet von
Rechtsanwalt Marcus Schröter, MBA / Bad Nauheim
Bei diesem Unternehmen arbeiten: 2 Teilzeit-Kräfte mit weniger als 20h/Woche Arbeitszeit 2 Teilzeit-Kräfte mit 20-30h/Woche Arbeitszeit, davon: 1 mit zeitlich befristeten Vertrag, 1 im Schwangerschaftsurlaub. 7 Vollzeit-Kräfte (inklusive mir), davon ist 1 Person bei einer Pariser Niederlassung angestellt, arbeitet aber seit über einem Jahr und noch zwei weitere Jahre ausschließlich in Deutschland 1 Geschäftsführer Nach meinen Berechnungen erreicht die GmbH somit nicht die erforderliche Mitarbeiterzahl von 10+X. ... Mein Arbeitsvertrag sieht die Teilnahme an einem Bonussystem vor. Die genaue Formulierung im Arbeitsvertrag lautet wie folgt: "Bei der Gesellschaft besteht ein Bonusplan, dessen Leistungen nicht vertraglich und in jeder Hinsicht freiwillig sind.